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4. Februar 2012 6 04 /02 /Februar /2012 17:43

 Nach dem die Verordnung zur Änderung der Kfz-Zulassungsverordnung noch im Januar im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, steht der Termin zur Einführung des Wechselkennzeichens jetzt fest: Ab 1. Juli darf nach Österreich und der Schweiz auch in Deutschland umgesteckt werden, sprich Autofahrer können dann auch hierzulande mit nur einem Nummernschild wechselweise mit unterschiedlichen Fahrzeugen am Straßenverkehr teilnehmen.

In Deutschland darf das Wechselkennzeichen vorerst nur für zwei Fahrzeuge zugeteilt werden. Und zwar innerhalb der EU-Fahrzeugklassen M1 (Pkw und Wohnmobil), L (Motorräder) und 01 (Anhänger bis 750 Kilogramm). Die Wechselkennzeichen gibt es ab Mitte des Jahres bei den örtlichen Zulassungsstellen. Je Zulassungsantrag entstehen einmalige Verwaltungsgebühren von rund 65 Euro. Die Kosten für zwei vollständige Nummernschildsätze liegen bei rund 40 Euro.

Steuerliche Vergünstigungen sind vorerst noch nicht vorgesehen. Laut ADAC können Autofahrer aber mit Vorteilen bei der Kfz-Versicherung rechnen. So hat die ADAC Autoversicherung AG einen speziellen Tarif entwickelt. Autofahrer, die sich für ein Wechselkennzeichen entscheiden, profitieren dadurch von attraktiven Versicherungsbeiträgen.

Die wichtigsten möglichen Wechsel-Kombinationen zeigt eine aktuelle ADAC Übersicht:

Klasse M1 (Pkw bis zu acht Sitzplätzen plus Fahrersitz sowie Wohnmobile):

 Pkw - Pkw Pkw - Wohnmobil Pkw - Oldtimer Oldtimer - Oldtimer Wohnmobil - Wohnmobil Oldtimer - Wohnmobil 
 Klasse L (Motorräder): 
 Motorrad - Motorrad Motorrad - Quad und Trike Motorrad - Leichtkraftrad 
 Klasse 01 (Anhänger): 
 Anhänger - Anhänger (je bis 750 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht) 

Hinweis für die Redaktionen: Zu diesem Text bietet der ADAC unter www.presse.adac.de ein Infogramm.

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2. Februar 2012 4 02 /02 /Februar /2012 03:41

2012 eröffnet Reisenden neue Mietwagen-Ziele weltweit. Für alle Autofahrer gilt: Wer ein Knöllchen innerhalb Europas bekommt, muss das Bußgeld in Deutschland bezahlen.

Seit Beginn des neuen Jahres können Kunden von billiger-mietwagen.de Autos für exotische Länder wie Südkorea, Sri Lanka, Belize, Guatemala, Panama sowie Antigua und Barbuda von Deutschland aus mieten. Im Gegensatz zu vorher müssen Urlauber in diesen Ländern ihren Mietwagen nicht mehr vor Ort suchen, sondern vergleichen von zuhause aus deutschsprachige Mietbedingungen und Preise im Internet. Anschließend buchen die Reisenden das passende Angebot eines der ausgewählten und geprüften Vermieter und erhalten am Urlaubsziel ihren Mietwagen.

Deutsche, die in anderen europäischen Ländern fahren und einen Strafzettel erhalten, zahlen das Bußgeld ab sofort in Deutschland. Bisher hatten Griechenland, Italien, Belgien und Irland deutschen Tempo- und Parksündern Knöllchen nicht hinterhergeschickt. Für Mietwagenfahrer galt schon immer: Da der Wagen im Zielland zugelassen ist, können Bußgeldbescheide über den Mietvertrag zugeordnet und dem Fahrer zugesandt werden.

Eine weitere Neuerung ab 2012 sind die in Stuttgart, Frankfurt/Main, Krefeld sowie im gesamten Ruhrgebiet eingeführte Umweltzonen. Da Mietwagenflotten meist aus neueren Pkw-Modellen mit grüner Plakette bestehen, dürften Reisende jedoch auch in den markierten Zonen keine Probleme haben.

Über billiger-mietwagen.de:

www.billiger-mietwagen.de ist der größte Mietwagen-Preisvergleich in Deutschland. Nutzer sparen bis zu 50 % und profitieren von der transparenten Darstellung der Angebote: Versicherungen und Zusatzleistungen sind auf einen Blick vergleichbar. Kunden können sich von Reisefachleuten über eine kostenlose Infoline beraten lassen. Bis 24 Stunden vor Anmietung ist die Stornierung des Mietwagens kostenfrei. 2011 kürte "FOCUS MONEY" das Internetportal zum 2. Mal in Folge zum "besten Mietwagenvermittler". "Clever reisen" ermittelte in einem Test im Mai 2011, dass billiger-mietwagen.de "den günstigsten Mietwagen liefert". TÜV SÜD zeichnete das Unternehmen 2011 zum 6. Mal in Folge mit dem "s@fer-shopping"-Zertifikat für sehr hohe Qualität und Sicherheit aus. Über 125.000 Mietwagen-Kunden bewerten billiger-mietwagen.de durchschnittlich mit 4,68 von 5 Sternen.

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2. Februar 2012 4 02 /02 /Februar /2012 03:40

Mit eCommerce haben Unternehmen in Deutschland im Jahr 2011 rund 26 Milliarden Euro umgesetzt. Beeindruckend sind auch die Zuwachsraten im Social Networking. Allein auf Facebook sind in Deutschland mindestens 23 Millionen Menschen registriert. "Beide Freizeitaktivitäten machen sicherlich Spaß, stehen datenschutzrechtlich allerdings aus gutem Grund keineswegs im Ruf, stets absolut sicher und gesetzeskonform zu sein. Hier ist der mündige Nutzer gefragt", erklärt Olaf Siemens, Geschäftsführer der TÜV Rheinland i-sec anlässlich des 6. Europäischen Datenschutztages am 28. Januar 2012.

Beim Online-Einkauf lassen sich die Risiken mit ein paar einfachen Regeln reduzieren. "Die Adresse immer aktiv eintippen und nicht einfach auf einen Link in einer E-Mail klicken", empfiehlt Olaf Siemens. Der Link könnte zu einer gefälschten Website führen, mit der sich Kriminelle Logindaten oder Zahlungsinformationen erschleichen ("Phishing"). Außerdem sollte der Anbieter bei der Übertragung sensibler Daten mit sicheren Übertragungsprotokollen arbeiten. Die Adresse im Browser beginnt dann mit https, ist außerdem grün unterlegt und es erscheint ein Schloss-Symbol.

Zusätzliche Verbraucherorientierung geben Prüfsiegel wie das Zertifikat "Datenschutz und Datensicherheit" von TÜV Rheinland. Der Nutzer kann sich darauf verlassen, dass der Anbieter hohe Standards in der Datensicherheit erfüllt. Außerdem prüfen die TÜV Rheinland-Experten, ob die Datenschutzvorschriften eingehalten werden. "Die Weitergabe von Kundendaten bedarf laut Bundesdatenschutzgesetz der Einwilligung durch den Betroffenen", erklärt Olaf Siemens. "Das Erteilen der Einwilligung ist jedoch häufig versteckt und oft nicht als solche erkennbar." Kunden sollten diese daher aufmerksam lesen, bevor sie etwas bestätigen.

Auch die Betreiber Sozialer Netzwerke haben datenschutzrechtlich eindeutige Pflichten. Sie müssen unter anderem leicht verständlich darüber informieren, dass sie Daten erheben und warum. Der User muss die Möglichkeit haben, diese Vereinbarung auch abzulehnen. Eine personenbeziehbare Profilbildung ist verboten, das heißt, der Betreiber darf nicht in der Lage sein, Informationen eindeutig mit Personen in Verbindung zu bringen und daraus ein entsprechendes Profil etwa über seine Gewohnheiten zu erstellen. "Wer merkt, dass seine Rechte verletzt werden, sollte beim Betreiber sofort dagegen vorgehen und am besten parallel dazu die zuständige Aufsichtsbehörde einschalten", rät Olaf Siemens. "Grundsätzlich gilt: In Social Networks sollte man sich immer gut überlegen, worüber man mit wem gerade plaudert oder welche Fotos und Videos man online stellt. Das Netz vergisst schließlich nichts", so Olaf Siemens.

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2. Februar 2012 4 02 /02 /Februar /2012 03:38

Es könnte so einfach sein: Geblitzt werden oder bei Rot über die Ampel fahren und es droht nur ein Bußgeld, aber keine Punkte in Flensburg. Das versprechen zumindest einige dubiose Anbieter im Internet, wie die Februar-Ausgabe der ADAC Motorwelt berichtet. Agenturen bieten an, die entstandenen Punkte durch Strohmänner und gegen Bezahlung zu übernehmen. Nach Angaben des ADAC riskieren jedoch Autofahrer, die sich auf so einen Handel einlassen, hohe Geldstrafen oder sogar bis zu fünf Jahren Gefängnis.

Der Tausch Geld gegen Punkte funktioniert wie folgt: Für beispielsweise 100 Euro Bearbeitungsgebühr und weitere 100 Euro pro Punkt suchen die Dienstleister Führerscheininhaber, die gegen Bezahlung bereit sind, Punkte auf ihr Flensburgkonto zu übernehmen. Diese geben gegenüber der Bußgeldstelle an, dass sie zum Zeitpunkt des Vergehens mit dem Auto gefahren sind und übernehmen die Strafe. Der tatsächlich Verantwortliche bezahlt das Bußgeld. Wenn Alter, Geschlecht und Aussehen des echten und falschen Verkehrssünders in etwa übereinstimmen, fällt der Polizei der Schwindel nicht unbedingt auf.

Kommt die Polizei jedoch hinter den Tauschhandel, kann das ernstzunehmende Konsequenzen für beide Seiten haben. Der falsche Fahrer begeht eine mittelbare Falschbekundung; für diese Straftat droht ihm eine Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren. Der tatsächliche Verkehrssünder riskiert bei einer Verurteilung eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft.

Der ADAC weißt in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Gesetzgeber eine günstigere und völlig legale Möglichkeit des Punkteabbaus durch Aufbauseminare in Fahrschulen vorgesehen hat.

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