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22. August 2012 3 22 /08 /August /2012 18:07

Köln  - Baustellen sind häufig ein Graus, denn die Arbeiten gehen in den seltensten Fällen spurlos an den Anwohnern vorüber. Versperrte Zufahrten, verstopfte Straßen durch große Fahrzeuge und Baumaterial, zudem Staubwolken, die sich in allen Ritzen festsetzen, und Baulärm sind die häufigsten Belästigungsfaktoren. "Einiges muss leider hingenommen werden", bestätigt Ulrich Zerfaß, Bautechnik-Experte von TÜV Rheinland, und ergänzt: "Beispielsweise ist lautes Arbeiten auf Baustellen bis 22 Uhr erlaubt. Auch am Samstag, denn das ist nach dem Gesetz ein Werktag, an dem natürlich auch gearbeitet werden darf."

Wer sonntags oder nach 22 Uhr von lauten Bohr- und Stemmgeräuschen beschallt wird, der kann das Ordnungsamt um Abhilfe bitten. Ebenso wenn die Zufahrt zum eigenen Haus versperrt ist. "Es gilt die Regel: Ich darf meine Mitmenschen nicht belästigen, behindern oder gefährden. Allerdings gibt es viele private Bauherren und auch Handwerker, die einfach nicht genau wissen, was gesetzlich vorgeschrieben ist und was nicht", sagt Zerfaß. Bevor man aber das Ordnungsamt ruft, ist es ratsam, ein offenes Wort mit dem Bauherrn zu sprechen und gemeinsam zu versuchen, sinnvolle Lösungen zu finden.

Wenn die Bauarbeiten das eigene Grundstück, Gebäude, Wohnung oder Inventar aufgrund starker Erschütterungen beschädigen, besteht ein Schadensersatzanspruch. Beispielsweise bei Rissen im Mauerwerk oder verzogenen Türen, die sich nicht mehr schließen lassen. Existiert allerdings kein Gutachten über die beschädigte Sache aus der Zeit, bevor die Arbeiten auf der Baustelle begonnen haben, ist es nicht einfach, den Schaden vor Gericht zu beweisen. Auf Aussagen berufen hilft in den Augen von Justitia nichts - die volle Beweislast liegt hier beim Geschädigten. Häufig sind solche Prozesse deshalb langwierig, nervenaufreibend und kostenintensiv. Aus diesem Grund empfiehlt TÜV Rheinland, im Vorfeld einer Baumaßnahme eine Beweissicherung durchzuführen - und das von einem unabhängigen Gutachter. Im Rahmen des Gutachtens wird der Ist-Zustand genau dokumentiert, indem die Prüfer nach einem gezielten Durchlaufschema alle Räume, Wände, Fenster usw. beurteilen. Häufig teilen sich potenzieller Verursacher und potenziell Geschädigte die Kosten. "Wird ein Vorabgutachten erstellt, kommt es in der Regel nicht zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, sondern einer gütlichen Einigung", spricht Ulrich Zerfaß aus Erfahrung.

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22. August 2012 3 22 /08 /August /2012 18:05

Oberursel  - Rund 61 Prozent der Autofahrer finden, dass es zu viele Verkehrsregeln in Deutschland gibt. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage, die der Kfz-Direktversicherer DA Direkt bei der GfK Gruppe in Auftrag gegeben hat.

Die Sommerhitze fördert offenbar die Kreativität von Politikern und Verkehrsexperten. In jedem Jahr werden ungewöhnliche oder allzu bekannte Themen rund um die Straßenverkehrsordnung der Öffentlichkeit präsentiert, um das Sommerloch zu stopfen. Dabei findet nur eine Minderheit von knapp zwei Prozent der befragten Pkw-Fahrer in Deutschland, dass es zu wenige Verkehrsregeln gibt. Fast zwei von drei Befragten (61 Prozent) sind dagegen der Meinung, dass hiervon mehr als genug in Deutschland existieren.

Verkehrsregeln nerven Männer

"Unsere Umfrage zeigt, dass die Autofahrer immer neuen Gesetzentwürfen für den Straßenverkehr eher ablehnend gegenüber stehen. Die Akzeptanz neuer Regeln ist eng mit der Sinnhaftigkeit und dem sichtbaren Nutzen für die Autofahrer verknüpft", so Norbert Wulff, Vorstand des Kfz-Direktversicherers DA Direkt. Besonders hoch ist der Unmut offenbar beim männlichen Geschlecht: Zwei von drei Männern (67 Prozent) äußern sich kritisch über die Regelwut in Deutschland; bei den Frauen ist dies bei nur jeder zweiten (54 Prozent). Besonders deutlich ist die Ablehnung gegenüber den Vorschriften in Schleswig-Holstein, Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Hier geben mehr als 80 Prozent an, dass sie die Vielzahl der Regeln kritisch sehen. "Dieses Ergebnis interpretieren wir so, dass diese Bundesländer weniger dicht besiedelt sind. Auf nicht so stark befahrenen Straßen sehen Autofahrer leider die Notwendigkeit von vielen Verkehrsregeln einfach nicht", so Norbert Wulff.

Die DA Direkt Versicherung

Die DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft ist der Direktversicherer der Zurich Gruppe in Deutschland und gehört zur weltweit tätigen Zurich Insurance Group. Mit Beitragseinnahmen (2011) von 302 Millionen Euro und rund 1,8 Millionen Versicherungsverträgen ist die DA Direkt in Deutschland führender Kfz-Direktversicherer mit eigenem Geschäftsstellennetz.

Über die Umfrage

Die Umfrage wurde in der Zeit zwischen dem 24. Mai und dem 31. Mai 2012 durchgeführt. Dafür wurde eine repräsentative Stichprobe von circa 700 Autofahrern ab 18 Jahren befragt.

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12. August 2012 7 12 /08 /August /2012 14:50

München  - Urlauber, die mit dem Auto in die Ferien fahren, sollten sich laut ADAC unbedingt über die im Land geltenden Verkehrsbestimmungen informieren. Warnweste, Licht am Tag oder Tempolimits - diese und andere Bestimmungen weichen von denen in Deutschland ab. Damit nach dem Urlaub kein Knöllchen aus Italien, Frankreich oder Österreich für böse Überraschungen sorgt, hat der Club einige Verkehrsbestimmungen zusammengestellt.

Frankreich: Autofahrer dürfen außerorts höchstens 90 km/h fahren, auf Autobahnen 130 km/h. Für Führerscheinneulinge gelten drei Jahre lang gesonderte Geschwindigkeitsbeschränkungen: außerorts 80 km/h, Schnellstraße 100 km/h, Autobahn 110 km/h. Außerdem besteht eine Warnwestenpflicht: Wer außerhalb geschlossener Ortschaften wegen einer Panne oder eines Unfalls das Auto verlässt, muss immer eine Warnweste tragen. Das Nichtanlegen kostet mindestens 90 Euro. Außerdem muss seit dem 1. Juli 2012 in jedem Auto ein Einweg-Alkoholtester mitgeführt werden. Lichtpflicht gibt es nicht, allerdings eine Empfehlung zum Fahren mit Licht am Tag.

Italien: Auch hier gelten auf Straßen außerorts 90 km/h und auf Autobahnen 130 km/h. Autofahrer müssen eine Warnweste tragen, wenn sie außerhalb geschlossener Ortschaften, z. B. bei Panne oder Unfall, ihr Fahrzeug verlassen. Wer die Weste dann nicht trägt und kontrolliert wird, muss mit einem Verwarnungsgeld von mindestens 39 Euro rechnen. Das Nichtmitführen im Auto kostet nichts. Wer mit einem Promillewert von 1,5 oder mehr erwischt wird, dem droht, wenn Fahrer und Halter des Fahrzeugs identisch sind, die Enteignung. Außerdem gilt außerorts und auf Autobahnen: Licht an auch am Tag. Ansonsten sind 39 Euro fällig.

Österreich: Anders als in Frankreich oder Italien, wo die Maut streckenbezogen entrichtet werden muss, brauch man in Österreich eine Vignette. Diese gibt es in drei Formen: 10 Tage (8 Euro), 2 Monate (23,40 Euro) oder 1 Jahr (77,80 Euro). Wer kein Pickerl hat, dem drohen eine Ersatzmaut von 120 Euro oder Bußgeld ab 300 Euro. Eine Warnweste muss im Auto vorhanden sein und beispielsweise nach Pannen oder Unfällen getragen werden. Verstöße werden mit Geldbußen zwischen 14 und 36 Euro (an Ort und Stelle) geahndet. Außerorts gilt ein Tempolimit von 100 km/h und auf Autobahnen darf höchstens 130 km/h gefahren werden. Außerdem sind Tempomessungen mittels Geschwindigkeitsschätzung möglich. Ein sogenanntes "Geschultes Amtsauge" kann Tempolimitüberschreitungen bis 30 km/h feststellen (in der Praxis aber kommt das nur noch selten vor).

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19. Juli 2012 4 19 /07 /Juli /2012 16:30

Hamburg  - Kinder sind immer in Bewegung und haben alles Mögliche im Kopf, manchmal eben auch richtigen Unsinn. Doch was passiert eigentlich, wenn dadurch jemand oder etwas zu Schaden kommt? Wie laut dürfen Kinder eigentlich spielen? Und was kann ich tun, wenn ich keinen Kita-Platz für mein Kind bekomme? Die Experten der Hamburger Rechtsschutzversicherung Advocard klären auf, worauf sich Eltern einstellen sollten und wie man sich dagegen wehren kann.

Wann muss ich für mein Kind haften?

Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber Kinder bis zur Vollendung ihres 7. Lebensjahres für etwaige Schäden nicht in der Haftung. "Es kommt neben dem Alter des Kindes aber immer auf den Einzelfall an", erklärt Anja-Mareen Decker, Leiterin der Advocard-Rechtsabteilung. Um die Aufsichtspersonen doch in Anspruch nehmen zu können, wird ihnen häufig eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorgeworfen. Hier ist die Beweisführung schwierig und es kommt daher oft zu Klagen.

Auch die Aufsichtspflicht kann Grenzen haben

Das Amtsgericht München wies die Klage eines Autobesitzers ab, der einem Vater die Verletzung seiner Aufsichtspflicht vorwarf. Dessen fünfjährige Tochter durfte den Weg zur Kita mit ihrem eigenen Fahrrad zurücklegen und dabei dem Papa immer etwas vorausfahren. Am Ziel angekommen fiel ihr das Fahrrad um und zerkratzte dabei die Türen eines Autos. Daraufhin verklagte der Fahrzeugbesitzer die Eltern des Kindes auf die Übernahme der Reparaturkosten im vierstelligen Bereich. Das Gericht jedoch lehnte dies mit folgender Begründung ab: Im Einzelfall wäre nicht nur nach Alter, sondern darüber hinaus auch nach Eigenart und Charakter des Kindes sowie der Voraussehbarkeit eines Ereignisses abzuwägen. Das Mädchen habe diesen Weg bereits seit geraumer Zeit schaden- und unfallfrei zurücklegt und das Fahrrad sei nur umgefallen, weil es vor der Kita zu einem Getümmel gekommen war. Dies hätte der Vater jedoch nur verhindern können, wenn er unablässig das Fahrrad seines Kindes hätte greifen können, was ihm jedoch nicht zuzumuten wäre, zumal das Kind zu einem selbstständigen Agieren im Straßenverkehr erzogen werden müsse.

Anders urteilte das Oberlandesgericht Koblenz. In diesem Fall verließen Kinder ihr Kita-Gelände und warfen über einen längeren Zeitraum mit Steinen auf ein in der Nähe abgestelltes Fahrzeug. Der Autobesitzer verklagte daraufhin die Kita auf Schadenersatz und bekam Recht, weil die Erzieherinnen ihrer Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen seien.

Wieviel Kinderlärm ist erlaubt?

Auch Kinderlärm ist häufig ein Streitthema. Vor allem in Städten versuchen Nachbarn oder Anwohner von Spielplätzen oder Kindertagesstätten immer wieder, dagegen auf dem Klageweg vorzugehen. Doch die Gerichte entschieden nahezu ausnahmslos zugunsten der Kinder und damit familienfreundlich. "Toben und Kinderlärm gehören ganz einfach zur kindlichen Entwicklung und das haben Betroffene in der Regel zu tolerieren", erläutert Anja-Mareen Decker die entsprechende Rechtsauffassung der Gerichte. Denn das allgemeine Kindeswohl steht ganz besonders unter dem Blickwinkel des Toleranzgebotes der Gesellschaft grundsätzlich nicht zur Debatte.

Was kann ich tun, wenn es keinen Kita-Platz gibt?

Um Rechte ganz anderer Art geht es, wenn der gesetzlich verbriefte Anspruch auf einen Kita-Platz durchgesetzt werden soll. Schließlich hatte das Bundesverfassungsgericht bereits 1996 diesen Rechtsanspruch für Eltern von Kindern ab drei Jahren im Zuge einer familienfreundlicheren Politik festgelegt. Doch die praktische Umsetzung dieses Angebots ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Anja-Mareen Decker: "Generell sollten sich die Eltern erkundigen, welche konkreten Richtlinien für sie gelten. Dazu gehört auch, dass gewisse Einschränkungen wie die Aufnahme in eine Warteliste oder auch zumutbare Fahrwege in Kauf genommen werden müssen." Erst wenn man "leer" ausgeht, kann gegenüber dem Jugendamt Widerspruch eingelegt und gegebenenfalls später der Klageweg beschritten werden. Weiter verschärft wird die Situation der knappen Kita-Plätze dadurch, dass ab August 2013 der Rechtsanspruch auch für unter 3-jährige Kinder gilt. Da zur Zeit aber noch rund 160.000 Kita-Plätze für die bundesseitige Zusage fehlen, rechnet die Expertin mit einer Zunahme von Klagen.

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17. Juli 2012 2 17 /07 /Juli /2012 21:43

München  - Seit Oktober 2010 können Knöllchen aus dem Ausland auch in Deutschland vollstreckt werden. Besonders konsequent machen, nach Informationen des ADAC, die Niederlande von dieser Möglichkeit Gebrauch. Wer in Holland zu schnell unterwegs ist oder beim Telefonieren im Auto erwischt wird und trotz zweier Mahnungen nicht bezahlt, wird vom deutschen Bundesamt für Justiz zur Kasse gebeten.

In den Niederlanden können Verkehrsverstöße schnell sehr teuer werden, denn die Bußgelder sind hier deutlich höher als in Deutschland. Wer beispielsweise innerorts 20 km/h zu schnell fährt, muss mit 173 Euro rechnen. Telefonieren am Steuer kostet sogar 220 Euro. Wird der Betrag nach zwei Mahnungen nicht bezahlt, kommen noch einmal 50 Prozent an Aufschlägen und Verwaltungsgebühren hinzu. Punkte oder Fahrverbote gibt es in Deutschland jedoch für im Ausland begangene Verstöße nicht.

Die Eintreibung der Auslandsknöllchen durch die deutschen Behörden ist aber an Bedingungen geknüpft. Unter anderem muss das Bußgeld, um in Deutschland vollstreckt zu werden, eine Höhe von mindestens 70 Euro (inkl. eventueller Verfahrenskosten) haben. Der ausländische Bußgeldbescheid darf nicht in der Sprache des Landes verfasst sein, in der der Verstoß begangen wurde, sondern muss auf Deutsch verschickt werden.

Generell fordert der ADAC bei der EU-weiten Bußgeldvollstreckung noch immer einige Nachbesserungen. Denn während niederländische Behörden Bußgeldbescheide in der Regel in Deutscher Sprache verfassen, ist dies in der überwiegenden Anzahl der weiteren EU-Mitgliedsstaaten noch nicht der Fall. Daher muss sichergestellt sein, dass die Knöllchen immer in der Sprache des Empfängers verfasst werden. Nur so ist gewährleistet, dass Betroffene die Rechtsbehelfsbelehrungen verstehen und im Einzelfall von den ihnen zustehenden Rechten, wie zum Beispiel Einspruch, form- und fristgerecht Gebrauch machen können.

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9. Juli 2012 1 09 /07 /Juli /2012 20:11

Köln  - Mal eben schnell während der Fahrt mit dem Smartphone seine Mails oder SMS checken kann teuer werden. Wer von der Polizei erwischt wird, zahlt 40 Euro Bußgeld und erhält einen Punkt in Flensburg. Denn was viele nicht wissen: "Solange das Auto rollt oder der Motor im Stand läuft, gilt:Handy nicht anfassen", erklärt TÜV Rheinland-Kraftfahrtexperte Hans-Ulrich Sander. Auch wer lediglich mit dem Mobiltelefon in der Hand herumspielt, ohne überhaupt aufs Display zu schauen, muss bei einer behördlichen Kontrolle berappen.

Warum steht in der Straßenverkehrsordnung, Paragraph 23: "Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgestellt ist." Der Gesetzgeber will so sicherstellen, dass der Fahrer beim Telefonieren beide Hände zum Fahren frei hat. Deshalb darf auch die interne Freisprechanlage des Handys nicht genutzt werden, wenn dieses in der Hand gehalten wird.

Liegt das Mobiltelefon hingegen auf dem Sitz, ist grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden. Doch der TÜV Rheinland-Fachmann empfiehlt: "Die Ablenkung vom Straßenverkehr - etwa durch Drehen des Kopfes in Richtung Telefon - ist schnell geschehen." Selbst wer mit einer geeigneten, fest installierten Freisprecheinrichtung ganz legal während der Fahrt telefoniert, sollte sich möglichst kurz fassen und für längere Unterhaltungen einen sicheren Standplatz ansteuern. Gerade intensive geschäftliche Verhandlungen oder emotional aufwühlende Gespräche können dafür sorgen, dass sich der Fahrer nicht mehr voll und ganz auf den Straßenverkehr konzentriert.

Autolenker, die während der Fahrt mit einem Diktiergerät oder Laptop hantieren, machen sich zunächst rein rechtlich nicht strafbar. "Wenn sie aber dadurch einen Unfall verursachen, können die Versicherungen den Vollkaskoschutz einschränken oder Regressforderungen stellen. Bei grob fahrlässigem Verhalten droht sogar eine Mitschuld", betont TÜV Rheinland-Kraftfahrtspezialist Hans-Ulrich Sander.

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26. Juni 2012 2 26 /06 /Juni /2012 17:27

Köln - Für Autofahrten in Frankreich muss jeder Pkw ab dem 1. Juli 2012 mit einem Alkoholtestgerät ausgestattet sein. Wie die französische Polizei ankündigte, werden den Fahrern bei fehlendem Gerät jedoch erst ab November Bußgelder von 11 Euro auferlegt. Die neue Pflicht gilt auch für Fahrten mit dem Mietwagen.

Die Geräte prüfen den Alkoholgehalt im Atem und geben Autofahrern damit die Möglichkeit, ihre Fahrtüchtigkeit einzuschätzen. Wer für Fahrten in Frankreich ein solches Alkoholtestgerät benötigt, kann es im Internet, in französischen Apotheken, Tankstellen und Diskotheken ab 1,50 Euro kaufen. Die Modelle müssen nach französischer Norm (NF) zertifiziert sein.

Anbieter von Mietwagen meldeten billiger-mietwagen.de, ihre Autos vor Ablauf der Übergangszeit Ende Oktober mit den Geräten ausstatten zu wollen. Frankreich-Urlauber sollten dennoch bei Abholung ihres Mietwagens prüfen, ob ein unbenutzter Alkoholtest vorhanden ist.

Über billiger-mietwagen.de:

www.billiger-mietwagen.de ist der größte Mietwagen-Preisvergleich in Deutschland. Nutzer sparen bis zu 50 Prozent und profitieren von der transparenten Darstellung der Angebote: Versicherungen und Zusatzleistungen sind auf einen Blick vergleichbar. Kunden können sich von Reisefachleuten über eine kostenlose Infoline beraten lassen. Bis 24 Stunden vor Anmietung ist die Stornierung des Mietwagens kostenfrei. 2012 kürte "FOCUS-MONEY" das Internetportal zum 3. Mal in Folge zum "besten Mietwagenvermittler". "Guter Rat" lobte die Hinweise von billiger-mietwagen.de zu Angebotsdetails und Zusatzgebühren als "mustergültig" und erklärte die Seite zum "Testsieger". TÜV SÜD zeichnete das Unternehmen 2012 zum 8. Mal in Folge mit dem "s@fer-shopping"-Zertifikat für sehr hohe Qualität und Sicherheit aus. Über 135.000 Mietwagen-Kunden bewerten billiger-mietwagen.de durchschnittlich mit 4,5 von 5 Sternen.

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9. Mai 2012 3 09 /05 /Mai /2012 16:15

Hamburg -

 - 200 Mio. Euro weniger Einnahmen in den ersten vier Monaten - Änderungsstaatsvertrag wird die Talfahrt nicht aufhalten - Lotterievermittler: Lotto braucht Werbung und Internet 

Dramatische Entwicklung beim deutschen Lotto: Allein von Januar bis April dieses Jahres ist der Umsatz von Lotto 6aus49, Super6 und Spiel77 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 6,8 Prozent zurückgegangen. Damit fehlen den staatlichen Lottogesellschaften in diesem Jahr bereits 200 Mio. Euro. Auch die Einführung der neuen Superjackpot-Lotterie "Eurojackpot" hat den Negativtrend nicht aufhalten können. Mit der Mega-Lotterie hofften die staatlichen Lotteriegesellschaften ihre Verluste aus den vergangenen vier Jahren - seit Einführung des umstrittenen Glücksspielstaatsvertrages - wieder wettzumachen.

Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) hatte aus dem Eurojackpot mit zusätzlichen Umsätzen in Höhe von 24 Mio. Euro wöchentlich gerechnet. Tatsache ist jedoch, dass seit der Einführung im März von allen teilnehmenden Ländern europaweit durchschnittlich gerade einmal 11 bis 13 Mio. Euro umgesetzt wurden. Denn statt neue Spieler zu gewinnen, irritiert die neue Mega-Lotterie die angestammte Tippgemeinde von "6aus49". Die Folge ist eine Verlagerung der Spieleinsätze weg vom traditionellen deutschen Lotto und hin zum "Eurojackpot" oder zu ganz anderen Glücksspielen.

Grund für das Desaster ist der Glücksspielstaatsvertrag, der seit 2008 die Werbung und den Vertrieb der Lotterien, insbesondere über private Lotterievermittler, mit dem vorgeschobenen Argument der Spielsuchtprävention stark einschränkt. Besserung ist nicht in Sicht, denn auch der Änderungsstaatsvertrag, auf den sich 15 der 16 Bundesländer trotz erheblicher Kritik der EU Kommission geeinigt hatten und der Mitte dieses Jahres in Kraft treten soll, wird die Vermarktung des deutschen Lottos ebenfalls drastisch reglementieren. Dies zeigen auch die ersten Entwürfe der Internetregelungen, mit denen wesentliche Chancen, das Glücksspiel hin zu suchtungefährlichen Lotterien zu kanalisieren, verbaut werden.

Gewerbliche Lotterievermittler mussten ihr Geschäft inzwischen stark einschränken oder gänzlich aufgeben. Sie hatten bis zur Einführung des Vertrages dank ihrer Werbung und innovativer Angebote bis zu 20% der Umsätze der staatlichen Lotteriegesellschaften erwirtschaftet. Jetzt haben sie große Sorge, dass das deutsche Lotto entscheidend und unwiederbringlich an Akzeptanz verliert. "Die Länder wollen offensichtlich nichts dazu lernen. Ohne Werbung und Internet verschwindet Lotto immer weiter aus der Wahrnehmung der Menschen und gerät ins Abseits", so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. Das wird auf dramatische Weise dadurch belegt, dass seit 2007 die Lotterie-Umsätze um insgesamt rund 14 Milliarden Euro (-26%) zurückgegangen sind. Darunter leiden neben den Destinatären aus Breitensport, Wohlfahrt und Kultur insbesondere auch die Lottokioske, die auf die Einnahmen dringend angewiesen sind und denen der Eurojackpot als Retter in der Not versprochen wurde. Statt der versprochenen Rettung droht nun der weitere Untergang des deutschen Lottos.

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8. Mai 2012 2 08 /05 /Mai /2012 23:35

Düsseldorf - Beim Thema Finanzen herrscht in den meisten deutschen Familien das große Schweigen. Nur 33 Prozent der Bundesbürger sagen, dass in ihrer Familie bei finanziellen Angelegenheiten generell eine große Offenheit herrscht. Vor allem Erbschaftsfragen sind bei vielen Deutschen ein Tabuthema, über das ein Großteil noch nicht einmal mit dem eigenen Ehe- oder Lebenspartner spricht. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter 1.000 Personen in Deutschland im Auftrag des unabhängigen Vermögensverwalters Packenius, Mademann und Partner.

"Laut unserer Befragung macht fast jeder dritte Bundesbürger die Planung des eigenen Nachlasses komplett mit sich allein aus. Gut jeder Fünfte spricht zumindest mit seinem Partner oder seiner Partnerin darüber", sagt Heiko Löschen, Geschäftsführer von Packenius, Mademann und Partner. "Das große Schweigen hat sehr oft steuerliche Fehlentscheidungen und damit erhebliche finanzielle Einbußen zur Folge. Außerdem führt die Verdrängung des Themas häufig dazu, dass lange Zeit verborgene Differenzen beim Eintreten des Erbfalls mit voller Wucht aufbrechen. Der angestrebte langfristige Vermögenserhalt wird somit unmöglich."

Trotz der hohen Emotionalität, die mit den Themen Tod und Erbschaft verbunden sind, halten sich andererseits 41 Prozent der Deutschen am besten dafür geeignet, die eigenen Erben noch zu Lebzeiten in Finanzangelegenheiten zu schulen. Damit rangiert die Do-it-yourself-Lösung recht deutlich vor dem Einschalten einer neutralen Instanz (21 Prozent) oder der Hausbank (14 Prozent). "Die paradoxe Situation, sich in Finanzfragen für kompetent zu halten, aber gleichzeitig das Gespräch mit der eigenen Familie weitgehend zu vermeiden, zeigt die ganze Irrationalität, mit der Menschen sich dem Thema Geld nähern", sagt PMP-Geschäftsführer Löschen. Sein Tipp: "Alle Fragen offen in der Familie ansprechen und dabei professionellen Rat einholen."

 Packenius, Mademann + Partner Die Packenius, Mademann und Partner GmbH ist ein unabhängiger Vermögensverwalter für rund 1.000 Privatkunden mit einem Anlagevolumen über 250.000 Euro. Als Mitglied der Vereinigung Unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VUV) erfüllt das Unternehmen alle Qualitätskriterien und Normen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Geschäftsführer der 1993 gegründeten Gesellschaft mit Niederlassungen in Düsseldorf, Hamburg, Hannover und Erkelenz sind Thomas Packenius, Michael Mademann und Heiko Löschen. Alle Kundenbetreuer verfügen über eine jahrzehntelange Bankerfahrung. Sie beraten ihre Klienten individuell nach persönlicher und steuerlicher Situation in vollständiger Unabhängigkeit von Finanzinstituten und Fondsgesellschaften. Dabei verfolgt die Packenius, Mademann und Partner GmbH eine konservative und sicherheitsbetonte Anlagestrategie. 
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3. Mai 2012 4 03 /05 /Mai /2012 15:03

Hamburg - Schätzungsweise 90 Prozent der deutschen Unternehmen besitzen noch kein angemessenes Datenschutz-Managementsystem. Doch der aktuelle Entwurf der EU-Datenschutzverordnung will die Effektivität der Schutzfunktion deutlich erhöhen. Unternehmen, die diese datenschutzrechtlichen Vorgaben nur halbherzig umsetzen, gehen jetzt ein großes Risiko ein. Denn der Entwurf sieht erstmals harte Geldstrafen in Höhe von bis zu zwei Prozent des weltweiten Umsatzes vor. Daher sollten Firmen schnellstmöglich ein Datenschutz-Management aufbauen. Das ist das Ergebnis einer Expertenanalyse von Steria Mummert Consulting.

Der Entwurf der EU-Kommission zur Datenschutzverordnung wurde bisher in der Öffentlichkeit überwiegend aus Sicht der Verbraucher diskutiert. Vor dem Hintergrund wachsender Bedenken gegen die Sammlung personenbezogener Daten durch soziale Netzwerke erscheint die Verordnung als notwendige politische Maßnahme, um der missbräuchlichen Nutzung dieser Daten entgegenzuwirken. Für die Mehrzahl der Unternehmen ist jedoch besonders relevant, dass die Kommission die Effektivität des Datenschutzes künftig erheblich steigern möchte. Bisher gaben sich viele Firmen damit zufrieden, eine Datenschutzerklärung in den Webauftritt zu integrieren, Passagen zum Datenschutz in Vertragstexte aufzunehmen und ab einer bestimmten Unternehmensgröße einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Weder Verbraucherbeschwerden noch die drohenden Sanktionen bei Verstößen ließen es wirtschaftlich erscheinen, darüber hinausgehende Maßnahmen zu ergreifen.

"Dieser eher reaktive Umgang mit dem Thema Datenschutz erweist sich mit Inkrafttreten der neuen Verordnung als riskant. Unabhängig davon, ob der Entwurf in einzelnen Punkten noch geändert wird, ist deutlich, dass die Datenschutzvorgaben künftig mittels harter Sanktionen durchgesetzt werden", sagt Markus Katz von Steria Mummert Consulting. Der aktuelle Entwurf sieht erstmals Geldbußen vor, die proportional zum weltweiten Umsatz eines Unternehmens festgelegt werden. 0,5 Prozent werden fällig, wenn das Unternehmen den Betroffenen zum Beispiel nicht unverzüglich antwortet, ein Prozent Strafe droht zum Beispiel bei nicht rechtzeitiger Datenlöschung und zwei Prozent vom weltweiten Umsatz können verhängt werden, wenn eine Firma personenbezogene Daten ohne ausreichende Rechtsgrundlage verarbeitet.

"Zur Vermeidung der teilweise für die Geschäftsleitung unbekannten Risiken müssen Unternehmen ein angemessenes Datenschutz-Managementsystem betreiben", sagt Stefan Beck, Datenschutzexperte bei Steria Mummert Consulting. "Dazu ist es erforderlich, mindestens die existierenden Vorgaben zu kennen, zu analysieren und aus ihnen geeignete Maßnahmen abzuleiten. Es bedeutet auch, Datenschutzprozesse aktiv zu gestalten. Denn lediglich reaktive Maßnahmen vorzunehmen ist unbequem und mit einem hohen Aufwand verbunden. Unternehmen, die diese Aufgabe erfolgreich umsetzen, steigern dauerhaft ihre Effizienz und gehen zugleich wesentlich weniger Risiken ein."

Die im Entwurf vorliegende EU-Datenschutz-Grundverordnung wird umgehend nach ihrer Verabschiedung wirksam und gewährt dann keinerlei zeitlichen oder inhaltlichen Spielraum. Aufgrund des stetig steigenden Interesses der Öffentlichkeit an Datenschutz ist mit einem weiteren Anstieg der Beschwerden bei den Aufsichtsbehörden zu rechnen.

 Diese Meldung finden Sie auch unter www.steria-mummert.de. Über Steria Mummert Consulting (www.steria-mummert.de) Steria Mummert Consulting zählt zu den 10 führenden Management- und IT-Beratungsunternehmen im deutschen Markt. Als Teil der Steria Gruppe mit 20.000 Mitarbeitern in 16 Ländern besitzt das Unternehmen eine tiefe Kenntnis der Geschäftsmodelle seiner Kunden. Mit seinen Business Services auf Basis modernster Informationstechnologie ermöglicht Steria Mummert Consulting Unternehmen und Behörden ein effizienteres und profitableres Arbeiten. In Deutschland und Österreich beschäftigt Steria Mummert Consulting rund 1.700 Mitarbeiter an 9 Standorten - Hauptsitz ist Hamburg. 
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