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21. Mai 2012 1 21 /05 /Mai /2012 19:24

Saarbrücken - Eben hatte Ihr Auto noch keinen Kratzer und jetzt die böse Überraschung: eine Schramme. Fast drei Viertel der Deutschen (71 Prozent), die ein Auto besitzen oder fahren, haben das schon einmal erlebt. Ihr Wagen hatte plötzlich Schäden, die vor dem Parken noch nicht vorhanden waren. Das zeigt eine aktuelle forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt. Zwar wissen auch neun von zehn Deutschen, dass es Fahrerflucht ist, wenn man ein anderes Auto beschädigt und einfach wegfährt. Doch laut Auto Club Europa war das 2010 die Verkehrsstraftat, die nach Alkohol am Steuer am häufigsten die Gerichte beschäftigte. Was im Schadenfall zu tun ist, erklärt CosmosDirekt.

  • Fest steht: Fahrerflucht ist eine Straftat. Wer nach einem Unfall nur einen Zettel mit seiner Adresse an der Windschutzscheibe des geschädigten Fahrzeugs hinterlässt, macht sich ebenfalls strafbar. Es drohen nicht nur Geldstrafen, Punkte in Flensburg und Führerscheinentzug, sondern man riskiert auch den Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Richtig ist: Der Schadenverursacher muss auf den Fahrer des geschädigten Fahrzeugs warten bzw. die Polizei verständigen. 
  • Ein Zeuge, der mehr zum Unfall sagen kann und möglicherweise dasKfz-Kennzeichen des Verursachers erkannt hat, ist nicht nur ein wichtiger Ansprechpartner für die Polizei, sondern auch für den Versicherer. Deshalb unbedingt Telefonnummer und Anschrift notieren, damit der Zeuge bei Nachfragen schnell erreichbar ist. 
  • Für Schäden nach einem Zusammenstoß kommt eigentlich die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers auf. Solange der aber nicht feststeht, bleibt der Betroffene auf den Kosten sitzen - es sei denn, er hat eine Vollkaskopolice. Vor einer Regulierung über die Vollkaskoversicherung sollte jedoch geklärtwerden, ob dies zu einer Rückstufung des Schadenfreiheits-Rabatts führt und sich somit der Beitrag erhöht. Der Versicherer kann prüfen, ob es eventuell für den Betroffenen günstiger ist, die Werkstattkosten selbst zu tragen. 

Tipp: Wer steigende Versicherungskosten nach einem Schaden vermeiden will, sollte die Versicherungsleistungen genau vergleichen. Einige Angebote enthalten sogar einen sogenannten "Rabattschutz", der verhindert, dass der Versicherungsbeitrag infolge eines Schadens im nächsten Jahr ansteigt. Dieser "Rabattschutz" sollte für Kfz-Haftpflicht- und am besten auch für die Vollkaskoversicherung gelten.

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