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Wiesbaden - Ausnahmezustand in deutschen Karnevalshochburgen: Mit Pappnase und Perücke feiern Millionen Menschen ausgelassen die Narrenzeit. Autofahrer sollten es dabei jedoch nicht zu bunt treiben. "Wer kostümiert fährt, muss mit einem Bußgeld von zehn Euro rechnen", sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung. Bei einem Unfall sind sogar 25 Euro Bußgeld möglich. Hinzu kommt: In Einzelfällen ist dann auch der Versicherungsschutz gefährdet.
Selbst wenn der Fahrer unverschuldet in den Unfall verwickelt wird, bekommt er möglicherweise einen Teil der Schuld zugesprochen. "Grund hierfür ist, dass Masken und Kostüme Sicht, Gehör und Bewegungsfreiheit erheblich einschränken können", so R+V-Experte Walter. Ist das die Ursache für den Unfall, muss der kostümierte Autofahrer unter Umständen den Schaden komplett oder teilweise aus eigener Tasche zahlen. Karl Walter rät deshalb, Kostüme erst an Ort und Stelle anzuziehen - oder das Auto ganz stehen zu lassen.
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